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   BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14 (8 B 1.14)   

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https://dejure.org/2015,4729
BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14 (8 B 1.14) (https://dejure.org/2015,4729)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 8 B 76.14 (8 B 1.14) (https://dejure.org/2015,4729)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 8 B 76.14 (8 B 1.14) (https://dejure.org/2015,4729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutung der Verfolgungsbedingtheit einer Veräußerung von Verfolgten des Naziregimes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14

    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 8 B 1.14 - wird zurückgewiesen.

    I Die Klägerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2014 - 8 B 1.14 -, mit dem ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. April 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam - 1 K 1396/06 - zurückgewiesen worden war.

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 <5 B 110.06> - jeweils juris).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Artikel 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 21.07.2005 - 9 B 9.05

    Rechtmittel gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Beschwerdevorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 9 B 9.05 - juris und vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 <5 B 110.06> - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23

    Anhörungsrüge: Beginn der 2- Wochenfrist; Zurechnung der Kenntnis des

    Der Sache nach wendet sich der Kläger gegen die inhaltliche Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung; hierauf kann eine Anhörungsrüge indes nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 25.02.2015 - 8 B 76.14 -, juris, sowie vom 01.08.2011 - 6 C 15.11 -, juris).
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